Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindeverwaltung der Stadt Ettelbrück verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors barrierefei zu machen.
Diese Erklärung über die Zugänglichkeit gilt für:
www.fae.lu/

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die Hilfsprogramme oder spezielle Hardware benötigen (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Standard zur Verbesserung der Barrierefreiheit (AZB) v4.1, der diese Norm implementiert, aufgrund der unten aufgeführten Elemente.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichtkonformitäten

  • Die Videos und Live-Streams sind nicht konform. Der Videoplayer wird von einem Dritten bereitgestellt und es gibt keine Untertitel.
  • Einige PDF-Dokumente, die von Externen bereitgestellt werden, sind nicht zugänglich.

Unverhältnismäßige Belastung

Bei einigen Fotos, Illustrationen und Videos fehlen die Ersatztexte.

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung wurde am 27. Dezember 2021 erstellt.
Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer effektiven Bewertung der Übereinstimmung dieser Website mit den Anforderungen von AAR 4.1, wie einer Bewertung durch eine dritte Partei: Comed S.A..

Feedback und Kontaktinformationen

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@fae.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betroffene Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugänglichkeitsfehlers bevorzugt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die gewünschte Information in einem Format bereitgestellt, das Ihren Wünschen entspricht:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail ;
  • mündlich in einem Vorstellungsgespräch oder per Telefon.

Verfahren, um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen

Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, haben Sie auch die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, der für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständig ist, über sein Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf dem Musterdokument, das im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt ist. Diese Vorlage ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.